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Man sagt, „der spielt nur“ und schon sind aus 2 „spielenden“ Hunden ein Knäuel Hunde geworden. Die Folge: Eine Bisswunde beim „gegnerischen Hund“, die tierärztlich versorgt und behandelt werden muss. Der Hundhalter des „gegnerischen Hundes“ will die Tierarztkosten natürlich erstattet bekommen.
Haftpflichtschaden: Für die Behandlung des Hundes ca. 415,00 Euro.
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