Man sagt, „der spielt nur“ und schon sind aus 2 „spielenden“ Hunden ein
Knäuel Hunde geworden. Die Folge: Eine Bisswunde beim „gegnerischen Hund“, die tierärztlich versorgt und behandelt werden muss.
Der Hundhalter des „gegnerischen Hundes“ will die Tierarztkosten natürlich erstattet bekommen.
Haftpflichtschaden:
Für die Behandlung des Hundes ca. 415,00 Euro